Die Ausschreibung ist formuliert, die Budgetfreigabe erteilt, die Projektverantwortlichen stehen bereit. Dann kommt der Moment, in dem klar wird: Die Agentur für Webdesign versteht nicht, was „Barrierefreiheit nach BITV 2.0″ bedeutet. Oder sie kennt zwar die DSGVO, hält aber Cookie-Banner für die Lösung aller Datenschutzfragen. In diesem Moment beginnt ein Projekt zu kippen – nicht wegen fehlender Ressourcen, sondern wegen falscher Erwartungen auf beiden Seiten.
Behörden stehen vor einer Herausforderung, die weit über ästhetisches Design hinausgeht. Sie müssen Websites betreiben, die nicht nur rechtssicher, sondern auch inklusiv, nutzerfreundlich und technisch zukunftsfähig sind. Das erfordert Partner, die mehr mitbringen als Template-Wissen und Standard-CMS-Kenntnisse.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Mehr als Pflichterfüllung
Seit Juni 2025 gilt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie in verschärfter Form. Websites öffentlicher Stellen müssen WCAG 2.1 Level AA erfüllen – nicht als Zielvorgabe, sondern als harte Anforderung. Wer dagegen verstößt, riskiert nicht nur Abmahnungen, sondern auch den Ausschluss ganzer Bevölkerungsgruppen von digitalen Services.
Eine Agentur für Webdesign, die sich auf Behörden spezialisiert, muss diese Standards nicht nur kennen, sondern aktiv in den Entwicklungsprozess integrieren. Das bedeutet: Semantisches HTML, Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität und Kontrastverhältnisse sind keine Add-ons, sondern Grundlage jeder Entscheidung. Ebenso zentral ist die digitale Kommunikation in Behörden, die Datenschutz und Barrierefreiheit von Anfang an mitdenkt.
Parallel dazu steht die DSGVO. Behörden verarbeiten sensible Daten – von Anträgen über Meldebescheinigungen bis zu Steuerdokumenten. Jede Formularstrecke, jeder Login-Bereich, jede Datenübertragung muss so gestaltet sein, dass Vertraulichkeit gewährleistet bleibt. Das schließt technische Maßnahmen wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ebenso ein wie klare Nutzerführung bei Einwilligungen.
Barrierefreiheit als Gestaltungsprinzip
Barrierefreiheit wird oft als technisches Kriterium missverstanden. Tatsächlich ist sie eine Frage der Haltung. Eine zugängliche Website entsteht nicht durch nachträgliche Anpassungen, sondern durch konsequente Entscheidungen im Designprozess. Schriftgrößen, Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos – all das muss von Beginn an Teil des Konzepts sein.
Besonders kritisch: die Navigation. Behörden-Websites sind komplex, weil sie unterschiedlichste Zielgruppen bedienen müssen. Bürgerinnen suchen nach Formularen, Unternehmen nach Gewerbeinformationen, Journalistinnen nach Pressemitteilungen. Eine Agentur für Webdesign muss Informationsarchitekturen entwickeln, die auch bei hoher Komplexität verständlich bleiben. Das gelingt durch klare Hierarchien, eindeutige Beschriftungen und konsequente Strukturierung. Wie Webdesign und Zugänglichkeit zusammenhängen, zeigt sich besonders bei Verwaltungsportalen.
Ein weiterer Aspekt: Responsivität. Mobile Endgeräte sind längst Standard, auch im Behördenkontext. Formulare, die auf dem Smartphone nicht funktionieren, schließen Menschen aus, die keinen Desktop-Zugang haben. Gleichzeitig müssen auch ältere Browser unterstützt werden – nicht aus nostalgischen Gründen, sondern weil viele Bürger*innen veraltete Geräte nutzen.
Datenschutz: Von der Theorie zur Praxis
Datenschutz endet nicht bei der Datenschutzerklärung. Er beginnt bei der Serverauswahl, setzt sich fort in der Wahl der eingesetzten Plugins und endet bei der Frage, welche Tracking-Tools überhaupt zulässig sind. Viele Agenturen setzen standardmäßig Google Analytics, Facebook Pixel oder andere Dienste ein, die für Behörden rechtlich problematisch sind.
Eine spezialisierte Agentur für Webdesign kennt datenschutzkonforme Alternativen. Sie weiß, dass Matomo mit On-Premise-Hosting oft die bessere Wahl ist. Sie konfiguriert Content Delivery Networks so, dass keine personenbezogenen Daten in Drittstaaten fließen. Und sie achtet darauf, dass Formulare nur die Daten abfragen, die rechtlich notwendig sind – nicht mehr.
Hinzu kommt die technische Absicherung. Websites öffentlicher Stellen sind attraktive Ziele für Angriffe. Veraltete CMS-Versionen, unsichere Plugins oder fehlende Sicherheitsupdates schaffen Einfallstore. Regelmäßige Wartung, Penetrationstests und Notfallpläne sind deshalb keine Zusatzleistungen, sondern Pflichtbestandteile jedes Projekts.
Nutzerorientierung: Mehr als schöne Oberflächen
Verwaltungssprache ist oft sperrig. Paragrafen, Verordnungen, Amtsdeutsch – all das steht einer verständlichen Kommunikation im Weg. Eine gute Agentur für Webdesign übersetzt nicht nur technische Anforderungen, sondern auch Inhalte. Sie entwickelt Textkonzepte, die juristische Korrektheit mit Verständlichkeit verbinden.
User Experience (UX) spielt dabei eine zentrale Rolle. Formulare müssen logisch aufgebaut sein, Fehlermeldungen verständlich formuliert, Hilfestellungen kontextbezogen. Was selbstverständlich klingt, scheitert in der Praxis oft an mangelnder Nutzerforschung. User Experience in der öffentlichen Verwaltung ist ein eigenes Fachgebiet, das empirische Methoden mit Verwaltungswissen kombiniert.
Gleichzeitig müssen Behörden-Websites transparent sein. Bürger*innen haben ein Recht darauf zu erfahren, wie ihre Daten verarbeitet werden, welche Rechte sie haben und an wen sie sich bei Fragen wenden können. Diese Informationen müssen nicht nur vorhanden, sondern auch auffindbar sein. Das bedeutet: kurze Klickpfade, verständliche Sprache, keine versteckten Unterseiten. Die SEO für Behördenwebsites trägt dazu bei, dass relevante Inhalte auch tatsächlich gefunden werden.
Technische Infrastruktur: Schnittstellen und Integration
Behörden arbeiten selten mit isolierten Systemen. Eine Website muss oft an bestehende Fachverfahren angebunden werden – von der Terminvergabe über die Antragsbearbeitung bis zur Bezahlfunktion. Das erfordert Schnittstellenkompetenz, die über Standard-APIs hinausgeht.
Eine Agentur für Webdesign mit Behördenerfahrung kennt die relevanten Standards: XÖV für den Datenaustausch, FIT-Connect für Zahlungen, OZG-konforme Schnittstellen für Verwaltungsleistungen. Sie weiß, dass Behörden-IT oft langsamere Releasezyklen hat und plant entsprechende Puffer ein.
Zudem muss die Infrastruktur skalierbar sein. Wahltage, Antragsfristen oder Krisensituationen führen zu Lastspitzen, die das System bewältigen muss. Cloud-Lösungen sind eine Option, werfen aber datenschutzrechtliche Fragen auf. On-Premise-Hosting bietet mehr Kontrolle, erfordert aber höhere Eigenkompetenz. Die richtige Lösung hängt von den spezifischen Rahmenbedingungen ab.
Auswahlkriterien: Worauf Behörden achten sollten
Die Wahl der richtigen Agentur für Webdesign entscheidet über Projekterfolg oder -scheitern. Referenzen sind ein erster Anhaltspunkt – aber nicht jede Agentur, die eine kommunale Website gebaut hat, beherrscht auch komplexe Barrierefreiheitsanforderungen.
Wichtig ist die Frage nach Zertifizierungen. Gibt es nachweisbare Expertise in WCAG, BITV oder DSGVO? Wie werden Qualitätstests durchgeführt? Welche Tools kommen zum Einsatz? Eine seriöse Agentur kann diese Fragen konkret beantworten – mit Prozessbeschreibungen, Checklisten und Beispielen aus abgeschlossenen Projekten.
Ebenso entscheidend: die Kommunikationskultur. Behörden haben andere Entscheidungsstrukturen als Unternehmen. Projekte durchlaufen Gremien, Abstimmungsrunden, politische Prozesse. Eine Agentur für Webdesign, die diese Dynamiken nicht kennt, wird an starren Zeitplänen und unrealistischen Erwartungen scheitern. Flexibilität, Geduld und die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich zu vermitteln, sind deshalb mindestens so wichtig wie technisches Können.
Wartung und Weiterentwicklung: Der lange Atem
Ein Website-Projekt endet nicht mit dem Go-live. Rechtliche Anforderungen ändern sich, technische Standards entwickeln sich weiter, Nutzererwartungen steigen. Behörden brauchen deshalb Partner, die langfristig verfügbar bleiben – für Updates, Anpassungen, Schulungen.
Viele Agenturen konzentrieren sich auf das Projekt, vernachlässigen aber die Nachbetreuung. Das führt zu verwaisten Websites, veralteten Plugins und Sicherheitslücken. Ein durchdachtes Wartungskonzept umfasst regelmäßige Updates, Monitoring, Backup-Strategien und Notfallpläne. Auch Content-Pflege gehört dazu: Wer aktualisiert Öffnungszeiten, wer pflegt neue Formulare ein, wer reagiert auf Nutzeranfragen?
Die Zusammenarbeit sollte deshalb von Anfang an auf Kontinuität ausgelegt sein. Service Level Agreements (SLAs) definieren Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten. Schulungen befähigen interne Teams, kleinere Anpassungen selbst vorzunehmen. Und ein klar definierter Eskalationsprozess sorgt dafür, dass im Ernstfall schnell reagiert werden kann.
FAQ
Was unterscheidet eine Agentur für Webdesign für Behörden von anderen Agenturen?
Spezialisierte Agenturen kennen die rechtlichen Anforderungen (BITV, DSGVO, OZG), beherrschen Verwaltungsprozesse und haben Erfahrung mit komplexen Gremienstrukturen. Sie arbeiten mit Standards wie XÖV und kennen die Besonderheiten öffentlicher IT-Infrastrukturen.
Wie erkenne ich, ob eine Agentur wirklich barrierefrei entwickelt?
Fragen Sie nach konkreten Zertifizierungen, Testverfahren und Tools. Seriöse Agenturen können nachweisen, wie sie WCAG-Konformität prüfen – etwa durch automatisierte Tests, manuelle Audits und Nutzertests mit Menschen mit Behinderungen.
Welche Kosten sind für ein barrierefreies Behörden-Website-Projekt realistisch?
Das hängt stark vom Umfang ab. Einfache Informationsportale starten bei etwa 20.000 Euro, komplexe Verwaltungsportale mit Schnittstellen können sechsstellige Beträge erreichen. Entscheidend sind Funktionsumfang, Barrierefreiheitslevel und Integrationsbedarf.
Kann eine bestehende Website nachträglich barrierefrei gemacht werden?
Grundsätzlich ja, aber oft ist ein Relaunch effizienter. Barrierefreiheit betrifft Struktur, Code und Design gleichermaßen. Nachträgliche Anpassungen sind technisch möglich, kosten aber oft mehr als eine Neuentwicklung mit eingebautem Accessibility-Ansatz.
Wie lange dauert die Entwicklung einer Behörden-Website?
Von der Ausschreibung bis zum Go-live vergehen in der Regel 12 bis 18 Monate. Das umfasst Konzeption, Design, Entwicklung, Tests, Schulungen und Migration. Kürzere Zeiträume sind möglich, erhöhen aber das Risiko von Qualitätsmängeln.
Welche CMS-Systeme eignen sich für Behörden?
TYPO3 und WordPress mit speziellen Anpassungen sind verbreitet. Wichtig ist, dass das System barrierefrei konfigurierbar ist, DSGVO-konform betrieben werden kann und eine aktive Community für Sicherheitsupdates hat. Proprietäre Lösungen bieten mehr Kontrolle, sind aber wartungsintensiver.
Eine Website ist kein Projekt mit festem Enddatum. Sie ist ein Werkzeug, das sich mit den Menschen und ihren Bedürfnissen entwickelt. Die richtige Agentur für Webdesign versteht das – und baut nicht nur Seiten, sondern Infrastrukturen, die Verwaltung und Bürger*innen langfristig verbinden.