Verbraucherschutz im Internet

Vorsorgender Verbraucherschutz im Internet notwendig

 

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Was im vorsorgenden Verbraucherschutz im Bereich Landwirtschaft und Lebensmittel bereits auf dem Wege ist, wird im Internet konzeptionell noch nicht ausreichend angestoßen.

In einem wichtigen und akuten Bereich wurde kürzlich Abhilfe geschaffen: Die Problematik von kostenpflichtigen Anwählprogrammen (sogenannten Dialern) wurde vom Gesetzgeber für die Verbraucher entschieden verbessert:
Infos bei der zuständigen Bundesbehörde (RegTP)

Das zentrale und grundlegende Problem bleibt jedoch: Der durchschnittliche Privat-PC ist hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit derzeit i.d.R. noch nicht geeignet für sensible Kommunikation also auch nicht für Vertragsabschlüsse.

 

Internet-PC als Vertragsplattform der Zukunft

Das Internet entwickelt sich mehr und mehr zu einer Plattform, auf der sich gesellschaftliches Leben symbolisch abspielt. Dort werden Informationen ausgetauscht, es wird kommuniziert, amtliche Handlungen getätigt, getauscht, gekauft und verkauft. Der Gesetzgeber in Deutschland hat bereits frühzeitig reagiert, um vertragsrechtliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Diese betreffen z.B. die Digitale Unterschrift und andere rechtlich relevante Bereiche.

In vielfacher Hinsicht ist ein zukunftsweisender gesetzlicher Rahmen auf den Weg gebracht. Es fehlen aber praxisorientierte Konzepte für die Lösung zentraler Probleme des Verbraucherschutzes im Internet.

Hier eine Auswahl der Verbraucherschutzproblematik mit Lösungsansätzen:

  • Der einzelne Verbraucher hat in der Regel einen PC, der völlig ungesichert ist.
  • PCs werden meist verkauft, ohne dass durch den Handel zuvor die bekannten und damit gefährlichsten Sicherheitslücken der Software (durch bereits existierende Sicherheits-Updates!) geschlossen wurden.
  • Selbst beim Kauf eines PCs gibt es meist keinen Warnhinweis auf diesen Mangel, weder schriftlich noch durch einen Hinweis des Verkäufers.
  • Es gibt keinen "Beipack-Zettel" (für Risiken und Nebenwirkungen), der allgemeinverständlich darauf hinweist, dass bei der ersten Internetnutzung zunächst die Sicherheits-Updates installiert werden müssen.
  • Die Gebrauchsanweisungen von einzelnen Produkten (z.B. eines Föns) sind i.d.R. umfassender und verständlicher als die eines PCs, der Dreh- und Angelpunkt von Internetgeschäften ist.
  • Ministerien, Verbraucherschützer und Handel könnten dabei einen "Runden Tisch" bilden, um in dieser Problematik Abhilfe zu schaffen.
  • Der vorsorgende Verbraucherschutz, der im Bereich Landwirtschaft bereits praktiziert wird, müsste auch im Bereich Internet realisiert werden.
  • Das Bildungssystem müsste notwendiges Kulturwissen im Bereich Internetsicherheit zeitnah aufgreifen und im Lernalltag etablieren.

Die beiden Bundesministerien des Innern und für Wirtschaft und Arbeit haben im Bereich Internetsicherheit in den letzten Jahren bereits viel erreicht. Ein Beispiel dafür sind die Homepages unter www.mittelstand-sicher-im-internet.de und www.bsi-fuer-buerger.de . Dort sind auch die zahlreichen Lösungsansätze zu finden, die vor allem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Zusammenarbeit mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vorangetrieben werden.

Das Verbraucherschutzministerium ist bislang jedoch noch wenig beteiligt, obwohl gerade die Interessen des einfachen Verbrauchers im Internet noch nicht angemessen vertreten werden, ist auf der Homepage zur Thematik kaum etwas zu finden. Schauen Sie selbst - offensichtlich wird das Thema "Verbraucherschutz und Internet" dort nur am Rande verfolgt: www.verbraucherministerium.de

Wenn es nun stimmt, dass dem Verbraucherschutz im Internet bislang nicht genügend Rechnung getragen wird und es auch stimmt, dass das Internet die Verbraucherplattform der (nahen) Zukunft ist, dann ist die Zukunft des Verbraucherschutzes in zentralen Punkten in Gefahr...

Leider wird sich auch die Internetkriminalität weiter ausbreiten, wenn der Verbraucher an seinem privaten PC nicht verstärkt in den Blick genommen wird und Verbraucherschutz in der Praxis nicht massiv vorangetrieben wird. Verlierer dieser unbefriedigenden Situation hinsichtlich PC und Internet ist letztlich der jeweils geschädigte Verbraucher.

Insbesondere im Bereich der Online-Beratung und Kommunikation mit Berufsgruppen, die der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, herrschen derzeit Missstände, die eigens detailliert beschrieben werden: Gefahr: Online-Beratung

Die Verbraucher werden auf die meisten Gefahren nicht hingewiesen. Weder von staatlicher Seite noch durch Selbstverpflichtung ist ein umfassendes Konzept auf den Weg gebracht das dem Verbraucher verständliche Orientierung geben kann. Der "normale" Verbraucher kann nicht wissen, welche Sicherheitsstandards sich hinter welchen Internetdienstleistungen verbergen. Aber selbst bei Unternehmen und Organisationen, die ihre Geschäfte nicht über das Internet tätigen, können Verbraucher nur hoffen, dass diese keinen ungesicherten Zugang zum Internet haben, der ihre Kunden-/ Klienten-/ Patientendaten auf einfache Weise preis geben kann.

Weiterführende Links zum Verbraucherschutz

 

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