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Beratung ist in den meisten Bereichen ein vertraulicher
Prozess. Vertraulichkeit gehört besonders dort untrennbar zur Beratung
dazu, wo Ratsuchende (als Klienten, Mandanten, Patienten, Kunden / Verbraucher)
persönliche Gegebenheiten von sich preisgegeben. In der alltäglichen
Beratungspraxis - am Telefon oder im unmittelbaren Gespräch - wäre eine
vergleichbare Situation, wie sie im Internet regelmäßig praktiziert wird,
undenkbar:
Bei der Beratung per ungesicherter E-Mail (entsprechend bei Chat / Foren)
wird die Kommunikation regelmäßig im Klartext durch das Internet
transferiert. Nicht nur jeder dazwischen geschaltete Provider kann dabei
den Beratungskontakt mitlesen, sondern auch eine unkalkulierbare Zahl
anderer versierter Internetnutzer. Was diese Personen mit z. T. sehr
persönlichen Informationen anfangen, ist nicht abzusehen. (Weitergabe,
Veröffentlichung, Erpressung, Betrug?)
Um dies mit einer anderen Form der Beratung, z.B. der am
Telefon, zu vergleichen: Welcher Arzt würde eine vertrauliche Beratung am Telefon durchführen, wenn er wüsste, dass
gleichzeitig unzählige Leitungen aufgebaut würden, an deren Ende Geräte
wären, die das Telefonat aufzeichnen können?
Ein anderes Beispiel:
Welcher Rechtsanwalt würde einen Mandanten beraten, wenn er wüsste, dass
hinter einem Einwegspiegel die Passanten der Fußgängerzone (vielleicht
sogar der Gegner des Mandanten) mithören und zusehen können? Bei
ungesicherter E-Mailkommunikation ist es darüber hinaus sogar möglich, dass sich Dritte
unerkannt in den Beratungskontakt einschalten. Dabei merkt der Ratsuchende
nicht einmal, dass es gar nicht (mehr) die Person ist von der er glaubt
beraten zu werden.
Die Schweigepflicht der genannten Berufsgruppen und
öffentlichen Stellen beginnt
erst beim Eingang der Beratungsanfragen. Durch die Technik der
neuen Medien entstand somit eine Lücke, die den Beratungsprozess
bzw. die Kommunikation im Internet mit Bürgern, Klienten, Mandanten oder
Patienten im Internet regelmäßig massiv beeinträchtigt.
Für Anbieter von
Online-Beratung und den Gesetzgeber sollte die Verantwortung aber nicht erst beim Eingang der
Daten beginnen, sondern bereits bei der Aufforderung zur Übermittlung der
Daten.
Menschen, die Rat suchen, sind schließlich häufig in einer
Situation, mit der sie überfordert sind und die eine Auseinandersetzung mit
Risiken eher unwahrscheinlich macht. Zudem sind immer mehr Internetnutzer
mit dem technischen Hintergrund überfordert.
Leider ist es häufig so, dass sich die Anbieter von Online-Beratung
rechtlich absichern, aber nur hinsichtlich des eigenen Haftungsrisikos. So
kommt es z.B. vor, dass Anbieter von Online-Beratung von ihren Nutzern in
den AGBs für eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Beratungsanfrage fordern,
dass die Ratsuchenden eine vollständige Schilderung des jeweiligen
Sachverhaltes bekannt gegeben sollen.
Die Anbieter wissen in diesem Beispiel also rechtlich abzusichern. Doch wer schützt die Nutzer von
Online-Beratung vor
dieser gefährlichen Situation? Leider befassen sich weder Politik noch die
zuständigen Verbände und Kammern in
ausreichender Form damit.
Die Internetnutzer sind sich i.d.R gar nicht bewusst, was es bedeutet,
vertrauliche Informationen per ungesicherter Internetkommunikation zu
versenden: Das subjektive Sicherheitsgefühl des Ratsuchenden und die
tatsächliche objektive Unsicherheit stehen in keinem Verhältnis:
Beratung per ungesicherter E-Mail oder ungesichertem
Webformular (ohne Authentifizierung durch ein Zertifikat nach dem
deutschem Signaturgesetz) bieten somit keine Basis für vertrauliche Beratung. Die
Ratsuchenden vertrauen aber umgekehrt auf die Kompetenzen der Anbieter:
"Wenn das so schlimm wäre, würde das ja gar nicht angeboten."
Die geltenden rechtlichen Regelungen (Strafrecht, Telekommunikations- und
Medienrecht) scheinen somit nicht auszureichen, um einer gängigen Praxis -
weit weg von Unbeobachtbarkeit und Vertraulichkeit - Einhalt zu gebieten
und die Ratsuchenden wirksam zu schützen. Auf diese weise wird
Online-Beratung insgesamt eher in Misskredit gebracht.
Pionierzeit des Internets geht zu ende
Im Grunde ist es normal, dass sich in einer Pionierzeit Vorgänge
etablieren, die dauerhaft nicht vertretbar sind. So ist es bei der
Entwicklung neuer Technik meist der Fall, dass sich
Sicherheitsvorkehrungen erst später entwickeln und zu Beginn vor allem die
Funktionalität im Mittelpunkt steht: So wurde beim Automobil zunächst die
Geschwindigkeit weiter vorangetrieben. Sicherheitsgurt und Airbag wurden
erst später entwickelt und die Gurtpflicht kam erst Jahre nach der
Entwicklung dieser lebensrettenden Sicherungsmöglichkeit.
Ohne den Gründergeist von Internet-Pionieren aus unterschiedlichsten
Bereichen hätte sich das Internet niemals zu der umfassenden
Kommunikationsplattform entwickeln können, die sie heute ist. Mit dem
permanenten Zaudern von Bedenkenträgern wäre das Internet niemals ein Raum
von Kreativität und solch rasanter Entwicklungen in unterschiedlichsten
Gebieten geworden.
Die Frage nach Sicherheit bei vertraulicher Kommunikation im
Internet wurde in der Pionierphase verständlicherweise vernachlässigt. Das
geschah dabei meist nicht aus Desinteresse oder Leichtsinn, sondern in der
Regel eher aus Unwissenheit gegenüber den Gefahren der recht neuen
Kommunikationsplattform Internet. Selbst Firmen, die im EDV-Bereich tätig
sind, haben diese Gefahren lange unterschätzt.
Die Pionierzeit des Internets geht jedoch zu ende. Diese neue mediale
Plattform ist bereits zu einem Kommunikationsort inmitten der Gesellschaft
geworden. Heute muss es also vielmehr darum gehen, dass geprüft wird
welche Prozesse im Internet auf welche Weise zu verantworten sind und
welche eben nicht.
So wie es Richtlinien für Räume gibt (etwa für Brandschutz /
Unfallvermeidung), in denen bestimmte Dienstleistungen oder
Beratungsangebote erbracht werden dürfen, müssen künftig entsprechend auch
für vertrauliche Kommunikation Regelungen getroffen werden wie
vertrauliche "Virtuelle Räume" zum Schutze der Menschen auszustatten sind.
Bereits bestehende sichere Möglichkeiten sollten dabei in sensiblen
Bereichen ausgeschöpft werden: Es gibt schließlich heute schon technische Möglichkeiten, um
von vornherein für vertrauliche Kommunikation und Beratung im Internet ausschließlich
geschützte Kommunikationswege zur Verfügung zu stellen.
Im nachfolgenden Artikel empfiehlt der Landesbeauftragte für Datenschutz
Sachsen-Anhalt zur Abhilfe des beschriebenen Misstands das Kommunikationskonzept,
das
bei der Telefonseelsorge Deutschland seit September 2002
realisiert ist.
Links und Literatur zum Thema:
Der Landesbeauftragte für Datenschutz Sachsen Anhalt:
Empfiehlt Lösung für sichere Kommunikation im Internet
Sicherheitskonzept der Telefonseelsorge in Grundzügen
ANON / JAP
- Anonymität im Internet
Beratung im Internet per eMail bedenklich
E-Mail- und
Chatsicherheit
Neuansatz: E-Government-Mailkonzept
Berufsverbände und Politik kaum befasst mit Problematik Online-Beratung
Fehlende Gesamtlösungen machen es
Freiberuflern schwer
VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den
Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003, Kapitel 12
Hinweise zum technischen und organisatorischen Datenschutz. 12.5 Sichere
Kommunikation im Internet.
Wenzel, Joachim: Vertraulichkeit und Anonymität im Internet. Problematik
von Datensicherheit und Datenschutz mit Lösungsansätzen. In: Etzersdorfer,
Elmar / Fiedler, Georg / Witte, Michael (Hrsg.): Neue Medien und
Suizidalität. Gefahren und Interventionsmöglichkeiten. S. 56-70.
Wenzel, Joachim: e-Mail-Management. Neues
Mailkonzept für Behörden. In: Kommune21. eGovernment, Internet und
Informationstechnik. Ausgabe 6/2003. S. 38.
Wenzel, Joachim:
Telefonseelsorge. In: Bäumler, Helmut / Breinlinger, Astrid / Schrader,
Hans-Hermann (Hrsg.): Datenschutz von A - Z. Neuwied / Kriftel 1999
(Grundwerk). Stand: Juni 2003. (7. Lfg.). Gruppe T 350. S. 1-4.
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