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Empfehlungen bei Online-Beratung 7-Punkte-Empfehlung:
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Immer mehr Organisationen, Personen und Unternehmen
bieten Beratung per Internet zu den unterschiedlichsten Themenbereichen
an. Dies muss nicht unbedingt hilfreich sein, vielmehr kann
Online-Beratung auch gefährlich werden, wenn Menschen an "den Falschen"
geraten. Dies gilt vor allem dann, wenn Ratsuchende persönliche
Informationen von sich preis geben ohne wirklich zu wissen, wer der
Anbieter im Internet tatsächlich ist. |
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bei der Auswahl von Online-Beratung bzw. von Anbietern persönlicher Internetkommunikation.
1.) Selbstdarstellung des Anbieters 2.) Authentifizierung des Anbieters 3.) Qualifikation / Konzepte des Anbieters 5.) Datenschutz / Datensicherheit 7.) Möglichkeit der Anonymisierung
1.) Selbstdarstellung des Anbieters
Es sollte klar beschrieben sein um wen es sich bei einem vertraulichen Kommunikations- bzw. Beratungsangebot handelt:
In Deutschland sind diese Angaben teilweise als "Anbieterkennzeichnung" sogar vorgeschrieben in § 6 Teledienstegesetz (TDG) bzw. in § 10 des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV).
2.) Authentifizierung des Anbieters
Im Internet ist es sehr einfach möglich sich eine virtuelle Identität zu geben. So kann man sich leicht auf einer Homepage als qualifizierten Beratungsanbieter darstellen, der man vielleicht gar nicht ist. Dem Missbrauch ist damit Tür und Tor geöffnet, wenn man die Homepage nicht eindeutig authentifizieren kann.
Um wirklich sicher sein zu können um wen es sich bei einem Online-Angebot handelt, bedarf es deshalb eines so genannten Server-Passes per SSL-Zertifikat nach dem Signaturgesetz. (Symbol im Browser: z. B. Schlüssel oder Schloss). Nur so können die Ratsuchenden im Browser nachprüfen, um wen es sich beim Anbieter wirklich handelt.
Die zuständige Behörde
für die Anerkennung zur Vergabe dieser Zertifikate nach dem Signaturgesetz ist in
Deutschland die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post:
www.regtp.de (Siehe
dort: "Elektronische Signatur"). Die Behörde führt eine nachprüfbare und
immer aktuelle Liste von "Akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern".
3.) Qualifikation / Konzepte des Anbieters
4.) Referenzen des Anbieters
Um zu wissen, dass die Angaben, des Anbieters nicht erfunden sind, gibt es zur Bezeichnung der Institution bzw. Person den vorgenannte Server-Pass (siehe Punkt 2).
Was die Inhalte und inhaltlichen Standards angeht, so ist es von Vorteil, wenn sich die jeweilige Institution oder Person nicht als "Einzelgänger" zeigt, sondern in einem anerkannten Verbund tätig ist. Und vielleicht sogar auf eine externe Anerkennung verweisen kann. Solche Referenzen können beispielsweise kommen von Kammern, Verbänden und anerkannten Institutionen. Nachfolgende Auflistung als Beispiel, wobei keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit besteht.
Deutsches Rotes Kreuz
Zentralwohlfahrtstelle der
Juden in Deutschland Kirchen: Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) Deutsche Bischofskonferenz (DBK)
Kammern:
Berufsverbände / Fachverbände:
AG Psychotherapeutischer Fachverbände
... und andere
5.) Datenschutz / Datensicherheit
Datenschutzrichtlinien müssen dokumentiert werden. Außerdem sollte von den Anbietern benannt werden, wer ggf. als Aufsichtsinstanz für den Datenschutz fungiert und wie der Datenschutzbeauftragte zu erreichen ist:
6.) Aufklärung der Nutzer
Die Nutzer (Ratsuchenden) sollten vom Anbieter umfassend informiert werden (z.B. durch geeignete Links), wie sie sich selbst vor Angriffen im Internet schützen können. Das zeigt, dass sich der Anbieter auch für die persönliche Sicherheit des Einzelnen interessiert. Beispielsweise bei Banken sind solche Hinweise bereits üblich. (vgl. www.sewecom.de/pc-sicherheitstipps)
7.) Möglichkeit der Anonymisierung
Zusätzlich sollte es bei der Kommunikation mit dem Anbieter
möglich sein ein
Verschlüsselungsdienst wie
ANON / JAP
zu verwenden, der auch die Datenspuren (IP-Adressen)
verwischen kann. Dieser Dienst wird von der Technischen Universität Dresden in
Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
(ULD)
angeboten.
Für wirklich anonyme Beratung muss es dabei möglich sein auch zu kommunizieren ohne eine E-Mailadresse angeben zu müssen.
Anmerkungen
Die hier vorliegenden Empfehlungen beziehen sich nicht auf
einen Beratungsbegriff im engeren Sinne. Der Beratungsbegriff wird in den
verschiedenen Fachbereichen außerdem inhaltlich sehr unterschiedlich
verwendet. So ist es zum Beispiel Ärzten in Deutschland nicht erlaubt
Online-Beratung durchzuführen. Sie können jedoch mit Patienten zusätzlich
im Internet über vertrauliche persönliche Gegebenheiten kommunizieren.
Auch dies kann gefährlich sein, wenn die Kommunikation nicht umfassend
geschützt wird.
Stand: 3. Dezember 2003
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Nur wer sich auskennt, kann sich im Internet schützen. Deshalb empfehlen wir eine Auseinandersetzung mit den Inhalten unserer "Bildungsinitiative Internetsicherheit" für die grundlegenden Medienkompetenzen im Internet: Bildungsinitiative Internetsicherheit
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Sichere Kommunikation im Internet ist möglich www.sewecom.de/online-beratung (Übersicht)
Gefahr bei Online-Beratung ohne Sicherheitskonzept www.sewecom.de/online-beratung/gefahr
Empfehlungen zur Auswahl von Organisationen oder Personen, die Online-Beratung anbieten www.sewecom.de/online-beratung/empfehlungen (Diese Seite)
Landesbeauftragter für Datenschutz Sachsen-Anhalt empfiehlt Lösung für Sichere Kommunikation im Internet www.sewecom.de/online-beratung/sicher
www.sewecom.de/online-beratung/sicher
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