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Kirche und DatenschutzKirchliche Praxis zu Datenschutz und Datensicherheit |
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Das Bundesdatenschutzgesetz hat im Bereich der katholischen und der evangelischen Kirche keine Gültigkeit. Stattdessen gibt es eigene Regelungen der Kirchen, die in ihren Inhalten analog zum Bundesdatenschutzgesetz verfasst sind. In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gilt das Datenschutzgesetz der EKD (DSG-EKD) und in der Katholischen Kirche die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO). Informationen zum Datenschutz in der Evangelischen Kirche finden Sie auf den Datenschutzseiten der Evangelischen Landeskirche in Württemberg: www.elk-wue.de/datenschutz und auf den Seiten der EKD unter www.ekd.de/datenschutz Informationen zum Datenschutz in der Katholischen Kirche werden vom Datenschutzbeauftragen der Norddeutschen (Erz-) Bistümer bereitgestellt: www.datenschutz-kirche.de In der Praxis des Datenschutzes stehen nun auch die Kirchen vor einer Herausforderung. Seit es die Vernetzung durch das Internet gibt, ist es notwendig umfassende Sicherheitskonzepte zu realisieren, um Angriffen von außen entgegenzuwirken zu können. Dabei kann der Sewecom-Standard für sichere Kommunikation im Internet und im Intrantet hilfreich sein Grundwissen für alle
Mitarbeiter/innen mit Zugang zum Internet bzw. Netzwerk müssen dabei
vorhanden sein, wenn die Sicherheitsmaßnahmen wirksam sein sollen: Literatur:
Weitere ausgewählte Themen:
Risiken im Internet
Datensicherheit im Pfarrbüro
Theologische Medienforschung: Prof. Dr. Sabine Bobert-Stützel
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