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Mail-Konzept bei eGovernmentNeu-Ansatz für die Mail-Kommunikation mit Behörden |
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Ausgangssituation Zusammenfassung Die herkömmliche eMail (smtp/POP) ist aus mindestens zwei Gründen nicht geeignet für die vertrauliche Kommunikation zwischen Behörden und Bürgern. Zum einen wird die Verschlüsselungs- und Signierungsmöglichkeit beim eMailversandt von den meisten Internetnutzern nicht beherrscht und somit auch nicht genutzt. Zum andern bringt die sonst vorteilhafte hohe Funktionalität der eMail erhebliche Probleme für den Datenschutz, z.B. durch die sehr einfache Weiterleitungsfunktion. Bei dem hier vorgestellten E-Government-Mailkonzept wird für vertrauliche Kommunikation ganz auf die herkömmliche eMail verzichtet und ein datenbankorientiertes und webbasiertes Mailverfahren beschrieben. In diesem Neuansatz wird die gesamte Kommunikation (100%) per SSL verschlüsselt. Sowohl Vertraulichkeit als auch Authentizität können gewährleistet werden. Die Kommunikation kann von den Bürgern mit jedem Standardbrowser getätigt werden. Die Anschaffung spezieller Software ist also nicht nötig. Sie können ihren Benutzer-Account einfach durch die Eingabe von Benutzername und Passwort erreichen. Die technischen Kenntnisse der Installation von Verschlüsselungssoftware werden bei diesem Konzept nicht benötigt. Die Behörden können die Kommunikationslösung in ihre bestehende Infrastruktur integrieren, da sie auf unterschiedlichsten Plattformen realisiert werden kann. Dieses Konzept, das bei der Telefonseelsorge Deutschland seit September 2002 im Einsatz ist, wird im aktuellen Tätigkeitsbericht (2003) des Landesbeauftragten für Datenschutz Sachsen-Anhalt für Beratungseinrichtungen im Internet und für öffentliche Stellen generell empfohlen. Zusätzliche Vorteile sind eine mögliche zentrale Statistik des gesamten Mailverkehrs und die Unmöglichkeit von Spam-Mails nach diesem Konzept. Auch für die Organisation bedeutet es Vorteile: Das Mailkonzept kann ganz an den Bedarf und die Prozesse einer Behörde angepasst werden.
Viele Bürgerinnen und Bürger warten darauf, in Zukunft Behördengänge einsparen zu können. Der Wunsch per Internet mit Behörden kommunizieren zu können wächst in der Bevölkerung kontinuierlich. Dies wurde in verschiedenen Umfragen deutlich. Behörden von Bund, Ländern und Kommunen arbeiten seit geraumer Zeit mit Nachdruck daran, eine sowohl nutzerfreundliche als auch sichere Infrastruktur dafür aufzubauen. Bei der Kommunikation zwischen Bürger/innen und Behörden müssen dabei allerdings Hürden überwunden werden, die sowohl technischer als auch organisatorischer Art sind. In diesem Beitrag wird nun aufgezeigt, dass es bereits mit den vorhanden technischen Mitteln möglich ist, ein Kommunikationskonzept zu realisieren, das den Erfordernissen einer bürgernahen Kommunikation und den Erfordernissen von Datenschutz und Datensicherheit entsprechen kann. Die hier aufgezeigte Kommunikationslösung ist gedacht für Anfragen über das Internet, die prinzipiell vertrauliche Daten enthalten können. Das ist i.d.R. dann der Fall, wenn eine Person Fragen an eine Behörde oder andere Einrichtung hat und zur Beantwortung personenbezogene Daten übermitteln muss. Dies gilt z.B. auch grundsätzlich bei verschiedenen Beratungseinrichtungen. Vorteile der herkömmlichen eMail Der Vorteil der herkömmlichen eMail im Kommunikationsalltag liegt auf der Hand: Schnell und einfach können Informationen ausgetauscht und verbreitet werden. Es können große Benutzergruppen im Adressbuch des eMail-Programms angelegt werden, die ohne Aufwand das Versenden an beliebig viele Empfänger ermöglichen. Eine erhaltene eMail kann außerdem mit wenig Aufwand weitergeleitet werden. Inhalte können sich so kaskadenartig in kürzester Zeit über die ganze Welt verbreiten. Problematik dieser Funktionalität für den Datenschutz In Bezug auf den Datenschutz sind diese Vorteile der eMail gleichzeitig ihre Nachteile. Die Gefahr liegt bei dieser hohen Funktionalität gerade darin, dass es ohne viel Aufwand möglich ist, Daten zu kopieren, weiterzuleiten und an beliebig viele Empfänger zu transferieren. Der standardmäßige Vorgang beim Versenden von eMails ist außerdem ein Kopiervorgang. Dabei wird also der Datenbestand pro Empfänger jeweils verdoppelt. Würde man personenbezogene Daten auf diese Weise austauschen, wäre kaum noch nachvollziehbar, wo welche Daten gespeichert sind. Gerade für den Umgang mit personenbezogenen Daten ist es jedoch zentral wichtig, die Datenbestände im Überblick zu behalten, um Daten, die nicht mehr benötigt werden, gezielt löschen zu können. Problematik der Verschlüsselung Bei eMails gibt es bereits heute Möglichkeiten der Verschlüsselung und Signierung. Die eMails können somit sicher transferiert und Inhalte können dann von Unbefugten nicht gelesen werden. Bei einer unbefugten Manipulation der Mail würde außerdem eine Warnung angezeigt. In der Praxis hat sich die Verschlüsselung und Signierung jedoch nicht durchgesetzt. Für viele Menschen ist dieser Vorgang zu kompliziert oder das Risiko im Netz wird unterschätzt. Dadurch ist die optionale Nutzungsquote von Verschlüsselungsmöglichkeiten wie PGP minimal und spielt in der Praxis des alltäglichen Datentransfers kaum eine Rolle. Neuer Mail-Ansatz bei eGovernment nötig Das reguläre Versenden von Datenkopien, wie es bei der herkömmlichen eMail üblich ist, scheint bei der Kommunikation mit Behörden unangemessen. Ein neuer Kommunikationsansatz sollte deshalb in diesem Bereich dringend realisiert werden. Eine Kommunikation, die auf einer Datenbank beruht und eine Anmeldung (per Nutzer-Account) benötigt ermöglicht ein gezieltes und planvolles Organisieren der Kommunikation. Neues Mail-Konzept "eGovernmentMail" Eine solche Form des Mailens zwischen Behörden und Bürgern ist unter www.sewecom.de/sewecom-mail konkretisiert. Dieses Mail-Konzept basiert auf einer Datenbankanbindung. Als ein sicheres Mailverfahren greift es die Vorgaben der Datenschutzgesetzgebung auf und wirkt den zentralen Problemen der herkömmlichen eMail entgegen: Die Funktionalität wird sehr stark eingeschränkt und jeweils an die
Modalitäten und den Bedarf der jeweiligen Organisation angepasst. Nach einem solchen E-Government-Mailkonzept geschieht jeglicher Datentransfer im verschlüsselten Modus. Da es sich hierbei - anders als bei herkömmlichen eMails - lediglich um EINEN Datenbestand handelt, kann dieser entsprechend des Bedarfs geschützt werden. Außerdem können Löschvorgänge standardisiert werden, so dass zu löschende Daten im Blick bleiben und bei Überschreitung von vordefinierten Fristen eine Löschungsempfehlung angezeigt wird. Dieses Mail-Konzept kann jedoch nur dann wirksamen Schutz bieten und entspricht nur dann den Datenschutzbestimmungen in der jeweiligen Praxis, wenn ein umfassendes Gesamtkonzept vorliegt, wie es in unserem Sewecom-Standard empfohlen wird und das die Grundbedingungen des IT-Grundschutzhandbuchs des BSI erfüllt. Vereinbarungen bzw. Verträge mit Nutzern können außerdem vor der Kommunikation obligatorisch geschlossen werden, indem ein Formular vorgeschaltet wird. Außerdem können dabei wichtige Informationen, die den Datenschutz betreffen, an einer sinnvollen Stelle des Kommunikationsprozesses angebracht werden.
Mögliche Kompensation dieser Nachteile
Für die Datensicherheit dieser weiteren Dienste sei verwiesen auf die Basiskomponenten der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung: Virtuelle Poststelle Vorteile durch Sewecom-Mail für den Datenschutz im Überblick
Die Telefonseelsorge Deutschlands arbeitet bereits seit September 2002 Herbst mit einem solchen Mailkonzept unter www.telefonseelsorge.org Das entsprechende
Sicherheitskonzept ist veröffentlicht unter:
Beratung im Internet per eMail bedenklich
Problematik
bei eMail- und Chat-Beratung
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
Sachsen-Anhalt empfiehlt den Sewecom-Standard für sichere Kommunikation: Im aktuellen Tätigkeitsbericht (2003) wird auf den
Sewecom-Standard verwiesen, der von der Telefonseelsorge Deutschland
bereits realisiert wurde:
Quelle:
Sichere Kommunikation im Internet
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